GOTTESDIENSTE UND MITTEILUNGEN DER

PFARRE GREIN

In der Woche vom              19.2. bis 6.02.2023                                     2023/8

SONNTAG 19.2.

7. Sonntag im Jahreskreis

6.25

7.00

 

10.00

11.15

Rosenkranz

Hl. Messe: Fam. Katzengruber für + Schwager Karl Burgstaller und Firmpatin Theresia Hofer

Hl. Messe – Pfarrgottesdienst

Taufe: Lea Schlager

 

MONTAG 20.2.

 

17.30

 

Hl. Messe im Haus St. Antonius

 

DIENSTAG 21.2.

Hl. Petrus Damiani, Bischof, Kirchenlehrer

7.00

Hl. Messe: Fam. Geyregger für + Leopoldine und Franz Kranzl und Leopoldine Neudorfhofer

 

MITTWOCH 22.2.

ASCHERMITTWOCH

Fast- und Abstinenztag

Beginn der österlichen Bußzeit – Quadragesima

Segnung und Auflegung der Asche

6.25

7.00

Rosenkranz

Hl. Messe: Fam. Gruber für + Philomena Paulmair und ganze Nachbarschaft

 

DONNERSTAG 23.2.

Hl. Polykarp, Bischof von Smyrna, Märtyrer

7.00

 

 

19.30

Hl. Messe: Gattin, Kinder, Schwiegerkinder und Enkerl für + Leopold Perger

 

Nachtgebet

 

FREITAG 24.2.

FEST Hl. Matthias, Apostel

6.25

7.00

Rosenkranz

Hl. Messe: Fam. Seipl für + Pfarrer Franz Gasteiger

 

SAMSTAG 25.2.

Hl. Walburga, Äbtissin von Heidenheim in Franken

7.00

 

 

17.30

Hl. Messe: Michael Hauzlehner zu Ehren des Hl. Geistes und für alle armen Seelen

 

Vorabendmesse: Hedwig Nichterl für + Anni Hauser und Schwägerin Elfriede Gassner

 

SONNTAG 26.2.

1. Fastensonntag

6.25

7.00

10.00

 

11.15

Rosenkranz

Hl. Messe: Veronika und Franz für + Nachbarin Leopoldine Neudorfhofer

Hl. Messe: Fam. Unterfrankenberger für + Schwägerin und Tante Christine Fröschl (Damböck)

Taufe: Antonia Mohr

MITTEILUNGEN:

 

Freitag, 24.2.: Blutspendeaktion des Roten Kreuzes – von 15.30 bis 20.30 Uhr in der Mittelschule Grein

 

Die Pfarrkanzlei ist aufgrund der Semesterferien diese Woche nur am Donnerstag besetzt.

 

Aus dem Direktorium der Diözese Linz für die Fastenzeit (Quadragesima) (Hervorhebungen nicht im Originaltext):

ABSTINENZ- UND FASTENGEBOT:

 

allgemeines Freitagsopfer:

„Wenn nicht ein Hochfest auf einen Freitag fällt, ist Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise an allen Freitagen des Jahres, insbesondere an den Freitagen der Quadragesima, zu halten.“

„Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden.“

 

Aschermittwoch und Karfreitag:

Abstinenzgebot: Verzicht auf Fleischspeisen

Fastengebot:     nur eine Sättigung am Tag

„Das Abstinenz- und Fastengebot ist zu halten am Aschermittwoch und am Karfreitag. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.“

„Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden (vgl. can. 1251-1252 CIC).!

 

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